Ratgeber
Grundstück & Bauland

Grundstück verkaufen: Baurecht, Teilung und der Unterschied zwischen Bodenwert und Bauträgerpreis.

7 min LesezeitAktualisiert: August 2026

Ein Grundstück wird nicht nach Quadratmetern bezahlt, sondern nach dem, was darauf entstehen darf. Genau hier verschenken Eigentümer regelmäßig fünf- bis sechsstellige Beträge.

Als Makler, Projektentwickler und Bauträger in Personalunion bewerten wir beide Seiten: den reinen Bodenwert und den Preis, den ein Entwickler bei optimaler Ausnutzung zahlen kann.

Erste Frage: Was sagt das Baurecht?

Liegt ein Bebauungsplan vor, regelt er Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Dachform und Baugrenzen. Ohne B-Plan gilt § 34 BauGB: Zulässig ist, was sich in die nähere Umgebung einfügt.

Eine Bauvoranfrage schafft Klarheit und ist bares Geld wert: Ein Grundstück mit positivem Vorbescheid für zwei Doppelhaushälften ist deutlich mehr wert als dieselbe Fläche „mit Potenzial".

Teilen oder komplett verkaufen?

Große Gartengrundstücke in Rellingen, Halstenbek, Ellerbek oder Norderstedt lassen sich häufig teilen. Voraussetzung sind ausreichende Grundstücksbreite, gesicherte Erschließung und passende Abstandsflächen.

Die Teilung kostet Vermessung und Notar, erhöht den Gesamterlös aber oft deutlich – vor allem, wenn das Bestandshaus stehen bleiben kann.

Bestandsobjekt mit Abrisspotenzial

Bei älteren Häusern auf großen Parzellen liegt der Bauträgerpreis nicht selten über dem Preis, den ein Eigennutzer für das Haus zahlen würde. Dann ist der Verkauf als Entwicklungsfläche die wirtschaftlich bessere Variante.

Wir rechnen beide Szenarien gegeneinander und legen die Zahlen offen – inklusive der Frage, ob ein Verkauf an uns als Bauträger oder eine breite Vermarktung mehr bringt.

Unterlagen für den Grundstücksverkauf

Grundbuchauszug, Flurkarte/Liegenschaftskarte, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, Bebauungsplan oder Auskunft der Gemeinde, Erschließungsnachweise, gegebenenfalls Altlastenauskunft und Bodengutachten.

Baulasten und Leitungsrechte werden regelmäßig übersehen und tauchen erst beim Notar auf – das kostet Verhandlungsposition.

Nächster Schritt

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Häufige Fragen

Wie viel ist mein Grundstück wert?+

Startpunkt ist der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses, angepasst an Zuschnitt, Erschließung, Baurecht und Ausnutzbarkeit. Ist eine Teilung oder Mehrfachbebauung möglich, liegt der erzielbare Preis deutlich über dem reinen Bodenrichtwert.

Brauche ich eine Bauvoranfrage vor dem Verkauf?+

Nicht zwingend, aber sie zahlt sich meistens aus. Ein positiver Vorbescheid nimmt dem Käufer Risiko und wird direkt im Preis honoriert.

Kaufen Sie Grundstücke auch selbst an?+

Ja. Als Bauträger und Projektentwickler kaufen wir Grundstücke, Entwicklungsflächen und Bestandsobjekte im Raum Hamburg, Norderstedt und Kreis Pinneberg direkt an – ohne Vermarktungsphase und mit klarer Entscheidung innerhalb weniger Tage.

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