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Recht

Energieausweis beim Hausverkauf: Pflicht, Kosten, Fallstricke.

5 min LesezeitAktualisiert: Mai 2026

Seit 2014 muss beim Verkauf einer Immobilie zwingend ein gültiger Energieausweis vorliegen – und die wichtigsten Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige stehen. Fehler kosten schnell 5-stellige Bußgelder.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor 1977 gestellt wurde und die nicht auf das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. In allen anderen Fällen können Sie wählen.

Faustregel: Verbrauchsausweis ist günstiger (60–120 €), spiegelt aber das Heizverhalten der letzten Bewohner. Bedarfsausweis ist teurer (300–500 €), aber objektiver und für Käufer aussagekräftiger.

Pflichtangaben in der Anzeige

Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/(m²·a), Energieträger der Heizung, Baujahr des Gebäudes, Energieeffizienzklasse (A+ bis H). Fehlt eine dieser Angaben, drohen bis zu 10.000 € Bußgeld – pro Anzeige.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Nur qualifizierte Aussteller nach §88 GEG: Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation, geprüfte Energieberater. Ein „Online-Ausweis" ohne Objektbegehung ist zwar möglich, aber oft angreifbar – und macht bei Individualobjekten keinen Sinn.

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Häufige Fragen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?+

10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Nach umfangreichen Sanierungen (neue Heizung, Fassadendämmung, neue Fenster) sollten Sie über eine Neuausstellung nachdenken – die kann die Effizienzklasse und damit den Verkaufspreis positiv beeinflussen.

Muss der Energieausweis dem Käufer übergeben werden?+

Ja, spätestens beim Notartermin, in Kopie. Und bereits bei der Besichtigung muss der Ausweis vorgezeigt werden.

Was, wenn kein Energieausweis vorliegt?+

Der Verkauf kann trotzdem stattfinden, aber Sie riskieren ein Bußgeld bis 15.000 € und Käufer können den Vertrag anfechten. Wir beauftragen im Zuge der Vermarktung den passenden Ausweis für Sie mit.

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